Working Holiday Visum Neuseeland

Working Holiday Visum Neuseeland

Working Holiday Visum Neuseeland

Tiefblaue Gletscherseen, weite Berglandschaften und unberührte Traumstrände: Schon lange träumst du davon, die atemberaubenden neuseeländischen Landschaften auf eigene Faust zu erkunden und ein ganzes Jahr lang im Land der Kiwis arbeiten und reisen zu können. Damit deine Auslandszeit auch ganz bestimmt unvergesslich werden, sollte natürlich auch bei der Reisevorbereitung alles rund laufen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für deinen Work and Travel-Aufenthalt in Neuseeland ist das Working Holiday Visa, kurz WHV, das du vor der Abreise beantragen musst. Wir geben dir hilfreiche Tipps zur Visumsbeantragung und zur Planung deines Abenteuers. 

Working Holiday Visum: Basis für Work & Travel Neuseeland

Neuseeland gehört neben Länden wie Australien, Kanada und den USA zu den beliebtesten Reisezielen für Work and Travel-Reisen. Die faszinierenden Naturkulissen und eine gut ausgebaute Backpacker-Infrastruktur machen das Land in dieser Hinsicht so beliebt. Willst auch du dir dieses Erlebnis nicht entgehen lassen, kümmere dich am besten schon vorzeitig um die Beantragung des Working Holiday Visa, auch „Working-Holiday-Permit New Zealand“ oder kurz WHV genannt, und starte in dein Abenteuer! Wir haben alle Informationen rund um das Visum, zu den Bedingungen und der Beantragung für deinen Work & Travel Aufenthalt in Neuseeland für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen stehen wir dir natürlich gerne zur Verfügung. 

Voraussetzungen für das Working Holiday Visum Neuseeland

Für einen Aufenthalt bis zu 12 Monaten und dem Annehmen von Gelegenheitsjobs benötigst du ein Visum mit Arbeitserlaubnis – das sogenannte „Working Holiday Visa“ (kurz: WHV). Ansonsten ist es Staatsbürgern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz auch ohne Visum möglich, bis zu 3 Monate in Neuseeland zu reisen. Eine Verlängerung des Aufenthaltes und das Arbeiten ist dann jedoch nicht erlaubt. Mit dem Working Holiday Visum darfst du bis zu 12 Monate in Neuseeland arbeiten, um dann mit dem verdienten Geld durch das faszinierende Land zu reisen. So lernst du auch Menschen vor Ort und aus aller Welt kennen und verbesserst ganz nebenbei deine Englischkenntnisse. 

Das Visa musst du im Voraus beantragen und bei Einreise zusammen mit deinem Reisepass vorzeigen. Für Teilnehmer aus Deutschland ist die Anzahl an Visa nicht beschränkt, allerdings ist die Vergabe an die folgenden Bedingungen geknüpft, die du erfüllen musst:
 

  • Staatsbürgerschaft: Um das Working Holiday Visum zu beantragen, musst du die deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen können. Für Teilnehmer aus Österreich ist das Visumskontingent auf 100 Visa pro Kalenderjahr begrenzt und die Aufenthaltsdauer auf 6 Monate beschränkt. Natürlich stehen wir allen österreichischen Interessenten nach der Anmeldung mit Tipps und Infos zu den speziellen Visumsbedingungen zur Seite. Zwischen der Schweiz und Neuseeland besteht bislang noch kein Abkommen, sodass eine Beantragung des Visums nicht möglich ist.
  • Visumskosten: ca. 455 NZ$. 
  • Alter: bei Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren.
  • Ausreise innerhalb von 12 Monaten nach Beantragung (also ggf. auch mit 31 Jahren). Maximal 12 Monate Aufenthalt* (mehrfache Ein- u. Ausreise nach bzw. aus Neuseeland in diesem Zeitraum möglich).
  • Reisepass: Absolute Pflicht für das Working Holiday Visa ist ein gültiger Reisepass. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Neuseeland muss dieser mindestens noch 15 Monate gültig sein.
  • Finanzielle Mittel/Flugticket: Bei der Einreise musst du finanzielle Mittel in Höhe von 4.200 NZ$ (ca. 2.500 Euro) nachweisen können. Zusätzlich muss bei der Einreise nach Neuseeland ein Rückflugticket vorgewiesen werden oder eine entsprechende Geldsumme, um ein Rückflug- oder Anschlussticket kaufen zu können.
  • Ausstellung nur einmal im Leben. 
  • Du solltest eine umfassende Krankenversicherung für die gesamte Dauer deines Work and Travel-Aufenthaltes abgeschlossen haben.
  • Bis zu 12 Monate Arbeiten bei demselben Arbeitgeber möglich.


* Wer nachweislich mindestens 3 Monate lang Fruitpicking gemacht hat, kann das WHV für Neuseeland um weitere 3 Monate verlängern.

Weitere Infos zum Working Holiday Visum

Deine 12 Monate in Neuseeland sind rum, dein Rucksack vollgepackt mit unvergesslichen Erlebnissen, doch du willst noch nicht wieder zurück? Das ist seit einigen Jahren kein Problem mehr, denn du hast die Möglichkeit, dein Visum von Neuseeland aus noch für 3 weitere Monate zu verlängern. Aus dem Working Holiday Visum wird dann ein Holiday-Maker Extension Permit. Für das zweite Visum fällt erneut eine Gebühr von ca. 120 NZ$ an.

Eine wichtige Voraussetzung für die Verlängerung: Du musst anhand von Arbeitgeberbelegen nachweisen, dass du mindestens 3 Monate als Saisonarbeiter in neuseeländischen Gartenbaubetrieben oder Weinanbaubetrieben gearbeitet hast. Du kannst deinen Aufenthalt also vorab schon so planen, dass dir eine Verlängerung am Ende der 12 Monate offen steht. Hast du Fragen zur Verlängerung deines WHV, geben wir dir gerne weitere Tipps mit auf dem Weg.

Du solltest dein Working Holiday Visums spätestens 8 Wochen vor deinem geplanten Auslandsaufenthalt beantragen. Die Bearbeitungszeit bei der neuseeländischen Botschaft kann schon mal bis zu 6 Wochen dauern und sicherlich möchtest du dich nicht bis kurz vor deiner Abreise noch damit beschäftigten, ob wohl alles mit dem Visum klappt.

Bei der Einreise erhältst du dann das Working Holiday Visum, dass ab diesem Tag für volle 12 Monate gültig ist. Während dieser Zeit hast du auch die Möglichkeit, beliebig oft ein- und auszureisen. Das Working Holiday Visum für Neuseeland kannst du nur einmal im Leben beantragen. Natürlich stehen wir dir mit Tipps, Tricks und einer ausführlichen Anleitung zur Seite. Darüber hinaus haben wir mehrere Programme im Angebot, mit denen du das Beste aus deinem Work and Travel Aufenthalt herausholst. 

Du erfüllst die Voraussetzungen für ein Working Holiday Visum nicht?

Du kannst die Voraussetzungen für das Working Holiday Visum nicht erfüllen oder warst zu spät, um die benötigten Dokumente einzuschicken? Kein Problem! Bei einem kürzeren Aufenthalt gibt es Alternativen ohne Visum, damit dein Traum von der Neuseeland-Reise trotzdem in Erfüllung gehen kann.
 


Eine weitere Alternative zum Work and Travel-Aufenthalt in Neuseeland ist das Au Pair-Programm, wofür jedoch auch ein Working Holiday Visum benötigt wird.

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