FAQs: DS-2019 und J-1 Visum

FAQs: DS-2019 und J-1 Visum

Häufig gestellte Fragen zu DS-2019 und J-1 Visum

Bevor du dein Praktikum in den USA antreten kannst, musst du Visumsdokumente beantragen, einen Konsulatstermin vereinbaren und einige Anmeldeunterlagen einreichen.
Um dabei nicht den Überblick zu verlieren, haben wir dir hier die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Visum beantwortet.

Alle Fragen rund um das Programm INT/PCT USA wie z.B. zur Praktikumssuche, zur Versicherung oder den Programmgebühren findest du hier.

Fragen zur Beantragung des DS-2019

Bitte fülle das Online-Anmeldeformular für das Programm Praktikum USA aus. Wir werden dir dann alle notwendigen Anmeldeunterlagen zur Verfügung stellen.

Programm Praktikum USA: TravelWorks benötigt circa 4 Wochen für die Bearbeitung deines kompletten Antrages. Bitte rechne mit circa weiteren zwei Wochen für die Beantragung und rechtzeitige Ausstellung des J-1 Visums beim US-Konsulat. Nur die vollständige und termingerechte Antragsstellung sichert das geplante Ausreisedatum.

Wir raten dir dringend davon ab. Zunächst solltest du während der Bearbeitungszeit erreichbar sein, falls Unterlagen fehlen oder wir von dir weitere Informationen benötigen. Darüber hinaus solltest du dich in deinem Heimatland bzw. Deutschland aufhalten, um nachzuweisen, dass du hier persönliche Bindungen hast sowie die Absicht hast, dich vor allem außerhalb der USA aufzuhalten. Ansonsten kann der Verdacht aufkommen, dass du durch das J-1 Visum hauptsächlich deinen Aufenthalt in den USA verlängern willst und die Absicht hast, dich dort auf Dauer niederzulassen. Das Visum könnte in diesem Fall abgelehnt werden.

Wir halten dich stets über den Status deiner Bewerbung auf dem Laufenden und melden uns bei dir, wenn Unterlagen unvollständigen oder CIEE ergänzenden Informationen von dir benötigt.

Du musst weiterhin in Deutschland gemeldet sein. Solltest du deine Wohnung auflösen, meldest du dich bei deinen Eltern o.a. an. Der Nachweis eines Wohnsitzes ist sehr wichtig, da du dadurch u.a. belegen kannst, dass du nach Praktikumsende nach Deutschland zurückkehren willst.

Innerhalb der uns angegebenen Reisedaten kannst du Hin- und Rückflug frei wählen. Eine nachträgliche Änderung der uns angegeben Reisedaten nach Weiterleitung der Unterlagen an CIEE ist aber nur in Ausnahmefällen möglich.

Fragen zu den Anmeldeunterlagen

Du musst nachweisen, dass du über mindestens 1000 US-Dollar pro Monat verfügen kannst, um vor Ort "überleben" zu können.
Du hast verschiedene Möglichkeiten, den Nachweis über finanzielle Mittel zu erbringen: Entweder durch einen entsprechenden Verdienstnachweis auf dem DS-7002, einen aktuellen Kontoauszug (Konto muss auf deinen Namen laufen) oder eine Bürgschaftserklärung deiner Eltern. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache sein.
Bitte beachte, dass du die $1000 pro Aufenthaltsmonat, nicht nur pro Praktikumsmonat nachweisen musst! Solltest du also pro Monat von deiner Firma $1000 erhalten und zusätzlich den Reisemonat nutzen wollen, musst du selbst noch $1000 nachweisen. Wenn du weniger als $1000 pro Monat verdienst, musst du den anteiligen Betrag selbst nachweisen. Solltest du von deiner deutschen Firma während der Zeit des Praktikums in den USA bezahlt werden, kann die Firma dir ein kurzes Schreiben auf Englisch und auf Firmenpapier ausstellen, das besagt, dass du mind. $1000 pro Aufenthaltsmonat zur Verfügung haben wirst.

Nein, da alles in den USA genehmigt werden muss und auch vom US State Department eingesehen werden kann, müssen alle Unterlagen ausnahmslos auf Englisch vorliegen.

Bitte lade im Onlineportal vorerst eine Kopie deines alten Reisepasses hoch. Bitte beachte aber, dass du zeitnah eine Kopie deines neuen Reisepasses hochlädst, da wir deinen Antrag erst mit Vorlage der für den Aufenthalt gültigen Reisepasskopie an CIEE zur abschließenden Prüfung übermitteln können. Sollte dein neuer Reisepass nicht spätestens 6 Wochen vor der geplanten Abreise fertig sein, beantrage bitte einen Express-Pass. 

Fragen zum Konsulat / Zur J-1 Visumsbeantragung

Das J-1 Visum beantragst du persönlich bei einem der derzeit 3 US-Konsulate, die zur Visumsaustellung berechtigt sind (Berlin, Frankfurt am Main, München). Wenn du das DS-2019 von uns erhalten und die weiteren Unterlagen ausgefüllt hast, dann nimmst du deinen vorab vereinbarten Termin beim US-Konsulat wahr. Die Beantragung sollte mindestens 2 bis 2,5 Wochen vor deiner geplanten Ausreise erfolgen.

Die genaue Bearbeitungszeit kannst du beim Interviewtermin erfragen oder auf der Website der US-Botschaft einsehen. TravelWorks hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung.

Fragen zum zweiten J-1 Visum

Generell kannst du mehrere J-1 Visa erhalten. Es gibt aber, je nachdem in welcher Kategorie du das J-1 Visum beantragst, z. T. Besonderheiten zu beachten. Wenn du ein J-1 Visum als Au Pair, Camp Counsellor, student oder High School Schüler hattest, ist der Erhalt eines J-1 Visums in einer anderen Kategorie möglich. Wenn du bereits ein J-1 Visum in der "Trainee" oder "Intern" Kategorie hattest und nun ein zweites Visum in einer dieser beiden Kategorien beantragen möchtest, ist dies zwar ebenfalls möglich, aber mit bestimmten Besonderheiten verknüpft (siehe weiter unten). Die Kategorie des jeweiligen Visums geht aus dem Dokument DS-2019 hervor. 

Wenn du mit einem J-1 Programm für ein Praktikum in den USA warst und jetzt an unserem Internship Programm teilnehmen willst, musst du dich 90 Tage in Deutschland aufhalten, bevor du mit einem neuen J-1 Visum für ein Internship Programm (J-1 intern) wieder in die USA einreisen und ein weiteres Praktikum bei derselben Firma absolvieren darfst. Wenn du an einem Internship Programm teilgenommen hast und nun am Professional Career Training teilnehmen möchtest, dann müssen zwischen der ersten und der zweiten Programmteilnahme 2 Jahre liegen. Gleiches gilt, wenn du das erste Mal am Professional Career Training teilgenommen hast und nun eine weitere Teilnahme in dieser Kategorie planst (nicht zu verwechseln mit der "2-year-rule"!).

  • Bei Wiederholungen kann die maximale Praktikumsdauer jeweils erneut 12 (Internship) oder 18 (Professional Career Training) Monate betragen.
     
  • Wichtig ist, dass du im zweiten Praktikum nicht dieselben Tätigkeiten übernimmst wie im ersten Praktikum. Nach Möglichkeit sollte das zweite Praktikum in einer anderen Firma oder zumindest in einer anderen Abteilung stattfinden. Im zweiten Praktikum solltest du andere bzw. weiterführende Kenntnisse erwerben als im ersten Praktikum. Alle Unterlagen, insbesondere auch die deines Praktikumsgebers, sollten mit besonderer Sorgfalt und sehr ausführlich ausgefüllt werden.

Sonderfälle

Nein, aber mache deutlich, unter welcher Adresse du bis wann erreichbar bist und welches die neue Adresse ist, unter der du dann erreichbar sein wirst. 

Ja, minderjährige Kinder oder Ehepartner können mit dir zusammen in die USA reisen. Dazu benötigen diese ein J-2 Visum. Du musst für jeden Angehörigen, den du mitnehmen möchtest, ein DS-2019 beantragen. Die Anmeldeunterlagen für den J-2 Antrag senden wir dir auf Anfrage gerne zu.
Sofern du ein Kind mitnehmen möchtest, musst du dich selbständig darum kümmern, eine Tagesbetreuung im Kindergarten oder einer Schule vor Ort zu organisieren. Angehörige, die auf J-2 Status in die USA reisen, dürfen keine Jobs annehmen.

Hast du noch weitere Fragen?

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FAQs zum Praktikum USA-Programm

Hast du Fragen zur Praktikumssuche? Möchtest du wissen, welche Bedingungen du erfüllen musst und wie sich die Programmgebühren zusammensetzen? Die häufigsten Fragen zum INT/PCT USA-Programm haben wir hier für dich beantwortet.