Damit dein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
✔ Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf eine Woche (5 Arbeitstage) Bildungsurlaub.
✔ Bildungsurlaub von zwei aufeinander folgenden Jahren kann zu 2 Wochen (10 Arbeitstagen) zusammengefasst werden.
Da ein Sprachkurs mindestens zwei Wochen dauern sollte, ist dieses Zusammenziehen von zwei Perioden für Sprachreisen sehr empfehlenswert. Deinem Arbeitgeber musst du diesen Wunsch rechtzeitig zum Kalenderjahrwechsel mitteilen.
✔ Es ist auch möglich, einen mehrwöchigen Bildungsurlaubskurs zu belegen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber zu deklarieren.
✔ Mindestens 30 Unterrichtsstunden pro Woche (an 5 aufeinander folgenden Tagen täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden). Ausnahmen sind Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen: 40 Wochenstunden.
✔ Der Sprachkurs muss im Bundesland des Arbeitgebers als Bildungsurlaub behördlich anerkannt sein. Ist ein Sprachkurs bereits von einem Bundesland genehmigt worden, so wird die Anerkennung in der Regel von den anderen Bundesländern übernommen.
✔ Anerkannte Sprachschule als Bildungseinrichtung
Unsere Sprachreisen sind speziell darauf ausgerichtet, die gesetzlichen Vorgaben für Bildungsurlaub zu erfüllen.